Welche Kosten könnten auf Sie zukommen?

Neben- / Betriebskostenabrechnung




Die Vereinbarungen über Betriebskosten sind in § 556 BGB und der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) gültig seit 25.11.2003 geregelt.

Haben sie mit ihrem Mieter eine jährliche Betriebskostenabrechnung vertraglich vereinbart, müssen sie auch über die Betriebskosten abrechnen.

Gerne beraten wir Sie als Vermieter bei der Erstellung.


Als Hausverwalter sind wir Experten für Betriebskostenabrechnung, wir beraten Sie dazu gerne!