NEBENKOSTEN
 
 


Welche Kosten könnten auf Sie zukommen?

Neben- / Betriebskostenabrechnung




Die Vereinbarungen über Betriebskosten sind in § 556 BGB und der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) gültig seit 25.11.2003 geregelt.

Haben sie mit ihrem Mieter eine jährliche Betriebskostenabrechnung vertraglich vereinbart, müssen sie auch über die Betriebskosten abrechnen.

Gerne beraten wir Sie als Vermieter bei der Erstellung.